Umruestung typ 3
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Das „Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht-ionisierende Strahlung und Schall“ (NISSG) ist verabschiedet. Was bedeutet dies für Sie als Solarienbetreiber?

Seit dem 01. Juni 2019 gilt für selbstbediente Sonnenstudios in der Schweiz die Solariennorm „Typ 3“, die auch bereits seit vielen Jahren in Österreich, Frankreich und Skandinavien erfolgreich gelebt wird. Typ 3 bedeutet, dass die Solarien sowohl im UV-A, als auch im UV-B, eine maximale Stärke von 0,15 Watt pro Quadratmeter aufweisen dürfen.

Bei der Umrüstung bestehender Geräte auf Typ 3 (Filterscheiben, Strahler und Röhren) haben wir langjährige Erfahrungen und die perfekt abgestimmten Originalteile für beste Bräunungsergebnisse. Durch unser Know-how können wir Sie kompetent beraten und Ihnen die Umrüstung auch im attraktiven Pauschal-Paket, inklusive Gerätepass, und Besonnungsplan, die den gesetzlich geforderten Anforderungen entsprechen. Gerne beraten wir Sie individuell zur optimalen Lösung.

Weitere Informationen des Bundesamt für Gesundheit, Abteilung Strahlenschutz: Download Informationsblatt: V-NISSG

Auch für die gesetztlich geforderten Zugangskontrollen (< 18) bieten wir Ihnenen, gemeinsam mit unserem Technologiepartner Holtkamp verschiedene Lösungen.

 

Für mehr Informationen kontaktieren Sie uns gerne unter: info@ergoline.ch